| CS | EN | ES | FR | HR | HU | IT | PL | SK | | SQ |

Was ist eine Pfarrei?


Das Gesetzbuch der katholischen Kirche (CIC) definiert die Pfarrei als eine bestimmte Gemeinschaft von Gläubigen, die in einem Bistum auf Dauer errichtet und „einem Pfarrer als ihrem eigenen Hirten anvertraut“ (CIC, can 515) ist. Für die Gläubigen soll die Pfarrei ein Ort der Seelsorge und eine geistliche Heimat sein.

Aufgabe des Pfarrers ist es, in der Pfarrei die Hingabe Jesu Christi an seine Braut, die Kirche, nachzubilden und so die Liebe Gottes den Menschen konkret erfahrbar zu machen. Über die Pflichten eines Pfarrers heißt es u. a.: „Der Pfarrer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass denen, die sich in der Pfarrei aufhalten, das Wort Gottes unverfälscht verkündigt wird. ... Er hat sich mit aller Kraft, auch unter Beiziehung der Hilfe von Gläubigen, darum zu bemühen, dass die Botschaft des Evangeliums auch zu jenen gelangt, die religiös abständig geworden sind oder sich nicht zum wahren Glauben bekennen. ... Der Pfarrer hat Sorge dafür zu tragen, dass die heiligste Eucharistie zum Mittelpunkt der pfarrlichen Gemeinschaft der Gläubigen wird, ... dass sie häufig die Sakramente der heiligsten Eucharistie und der Buße empfangen.“ (can 528) Weiter steht geschrieben, der Pfarrer solle sich darum bemühen, die ihm anvertrauten Gläubigen zu kennen und mit hingebungsvoller Liebe vor allem den Kranken und Sterbenden zur Seite zu stehen (vgl. can 529).

In einer Pfarrei sind die Rechte und Pflichten sowohl der Gläubigen als auch der Hirten klar geregelt. Die Gläubigen wissen, wer ihr Hirte ist und mit welchem Recht sie ihn in Anspruch nehmen dürfen. Andererseits muss der Pfarrer seine Pflichten und Kompetenzen kennen, und zwar nicht nur zur reibungslosen Zusammenarbeit mit den übrigen Pfarreien und der Leitung des Bistums, sondern auch im Hinblick auf die Rechenschaft, die er einmal vor Gott abzulegen hat.

Aufgrund seines Wohnsitzes ist jeder katholische Gläubige automatisch einer territorialen Pfarrei zugehörig, ohne formell in diese eintreten zu müssen. Sein Ortspfarrer ist ex justitia (d. h. nach der Pflicht der Gerechtigkeit) verpflichtet, ihm seelsorglich beizustehen und die Sakramente zu spenden. Jeder Gläubige bleibt aber frei, auch anderswo darum zu bitten, etwa in einem Kloster, an einem Wallfahrtsort oder in der Nachbarpfarrei, mit dem Unterschied, dass ihm dort die Sakramente ex caritate (d. h. nach der Pflicht der Liebe) gespendet werden.

Was ist eine Personalpfarrei?


Neben der territorialen Pfarrei, die sich auf ein bestimmtes Gebiet wie beispielsweise ein Dorf oder einen Stadtteil erstreckt, gibt es auch die Personalpfarrei. Sie kann „nach Ritus, Sprache oder Nationalität der Gläubigen eines Gebietes ... bestimmt werden“ (CIC, can 518), wie das im Bistum Chur beispielsweise auch für die Kroaten- oder Italienerseelsorge der Fall ist.

Immer mehr Gläubige entdecken in der überlieferten Form der römischen Liturgie einen starken Bezugspunkt, eine lebendige Quelle und einen authentischen Ausdruck ihres Christseins. Weil die Kirche aber ausdrücklich das Recht jedes Gläubigen anerkennt, genau hier seine geistliche Heimat zu suchen, nennen sowohl das kirchliche Gesetzbuch als auch Papst Benedikt XVI. in seinem Motuproprio ‚Summorum Pontificum‘ vom 7. Juli 2007 den Ritus als guten Grund für die Errichtung einer Personalpfarrei.

Solch eine Personalpfarrei hat am 22. Februar 2012 S. E. Bischof Vitus Huonder sowohl für den Kanton Zürich als auch für die Urschweizer Kantone des Bistums Chur errichtet.

Wie wird man Mitglied der Personalpfarrei?


Die „Personalpfarrei Hl. Maximilian Kolbe“ erstreckt sich auf das ganze Gebiet des Kantons Zürich. Sie will allen mit der forma extraordinaria des Römischen Ritus verbundenen Gläubigen eine kirchliche Heimat geben. Ihren Mitgliedern spendet der Pfarrer der Personalpfarrei die Sakramente ex justitia.

Zugehörigkeit

Sofern Sie im Kanton Zürich wohnen, liegt es an Ihnen, sich der Personalpfarrei als zugehörig zu erklären. Die Erklärung schafft eine klarere Beziehung zur Personalpfarrei und ist für die organisatorischen Belange der Seelsorge und Katechese sehr nützlich.

Bitte benutzen Sie dazu das folgende Formular: Zugehörigkeitserklärung