Römisch-katholische Personalpfarrei Hl. Maximilian Kolbe

Stellungnahme

Orientierungshilfe zur Organspende

Hirntod, Sterben und das fünfte Gebot

Datum
27. Oktober 2026
Autor
P. Martin Ramm FSSP
Lesedauer
6 Min.
Der sterbende hl. Josef auf seinem Lager, Christus und Maria stehen ihm bei – Gemälde eines unbekannten italienischen Meisters
Unbekannter italienischer Maler, „Der Tod des hl. Josef“. Musée Henri-Martin, Cahors.

Auf den ersten Blick mag es so erscheinen, als könne man eine Organspende nur positiv beurteilen, zumal die Absicht, fremdes Leid zu lindern, ja löblich ist. Bei näherer Betrachtung stellen sich jedoch viele ernste Fragen.

Befürworter der Organspende gehen davon aus, dass eine Person tot ist und ihre Organe deshalb anderen Menschen helfen können, länger oder besser zu leben.

Zunächst ist zu unterscheiden zwischen Organen, ohne die ein Mensch nicht leben kann, und solchen, die notfalls entbehrlich sind. Die Nieren sind beispielsweise paarig angelegt; ein Mensch kann mit einer Niere leben. Auch Blut bildet sich neu, weshalb eine Blutspende grundsätzlich unproblematisch ist.

Normalerweise besteht die moralische Verpflichtung, den eigenen Leib unversehrt zu bewahren. Wer sich leichtsinnig in Lebensgefahr begibt, vorsätzlich seiner Gesundheit schadet oder sich selbst verstümmelt, kann sich schwer versündigen. Gibt es jedoch einen schwerwiegenden Grund, darf man sein Leben oder seine Gesundheit einsetzen. Das tut etwa ein Feuerwehrmann, der unter Lebensgefahr einen Menschen aus den Flammen rettet, oder eine Mutter, die aus Liebe ihrer Tochter eine Niere spendet, um ihr das Weiterleben zu ermöglichen. Niemals aber ist es erlaubt, vorsätzlich Böses zu tun, und ein noch so guter Zweck heiligt kein schlechtes Mittel.

Ich darf aus hinreichendem Grund mein Leben wagen. Niemals aber darf ich vorsätzlich mich selbst oder einen anderen töten. Eine Operation zur Rettung einer Mutter, bei der möglicherweise ein Kind stirbt, kann unter Umständen erlaubt sein. Niemals aber ist es erlaubt, ein Kind zu töten, um die Mutter zu retten.

Im Folgenden geht es um Organe, ohne die ein Mensch nicht leben kann, etwa das Herz.

Bei der Organspende besteht ein unlösbares Dilemma: Wer ein Organ spendet, möchte nämlich so tot wie möglich sein, während ein anderer dieses Organ so lebendig wie möglich empfangen will.

Damit stellt sich unweigerlich die Frage nach der sogenannten Hirntoddefinition. Diese neue Todesdefinition wurde „1968 im Zusammenhang mit der sich entwickelnden Intensiv- und Transplantationsmedizin“ (Wikipedia) eingeführt. Das Bedürfnis, den Tod neu zu definieren, war darin begründet, dass die Organe von nach herkömmlichen Kriterien Toten zur Transplantation nicht brauchbar waren. Folglich musste man Menschen für tot erklären, die bisher als noch lebend galten.

Die Rechtfertigung der 68er-Todesdefinition beruht jedoch auf einem verhängnisvollen Denkfehler. Das Sterben gehört nämlich zum Leben. Solange ein Mensch stirbt, lebt er noch. Erst der Abschluss des Sterbeprozesses ist der Tod. Freilich erreicht dieser Prozess des Absterbens einen Punkt, an dem er unumkehrbar (irreversibel) wird. Die Hirntoddefinition beansprucht, diesen Moment der Unumkehrbarkeit zu bestimmen, und erklärt ihn amtlich zum Tod.

Dahinter steht die Tatsache, dass das menschliche Gehirn als zentrales Koordinationsorgan lebenswichtige Aufgaben erfüllt. Sobald aber ein lebenswichtiges Organ wie das Hirn ausfällt, kommt es zu einer Art Kettenreaktion, und in der Folge versagt ein Organ nach dem anderen. In einen solchen Ausfallprozess vermag die moderne Medizin einzugreifen. So ist es beispielsweise möglich, dass vorübergehend Maschinen die Funktion des Herzens oder der Lunge übernehmen. Auf diese Weise werden komplizierte und oft lebensrettende Operationen möglich.

Zugleich empfinden manche einen Schrecken vor der modernen Gerätemedizin. Wer heute eine sogenannte ‚Patientenverfügung‘ verfasst, ist in der Regel darauf bedacht, durch intensivmedizinische Maßnahmen nicht am natürlichen Sterben gehindert zu werden. Wer aber der Entnahme seiner Organe zustimmt, stimmt damit notwendigerweise zugleich der Anwendung besagter intensivmedizinischer Maßnahmen zu, denn nachdem der Hirntod des ‚Spenders‘ festgestellt ist, bleiben Maschinen im Einsatz, welche die Durchblutung der begehrten Organe so lange aufrechterhalten, bis die Explanteure zu deren Entnahme bereit sind. So ist es also möglich, in ein und derselben ‚Verfügung‘ die künstliche Lebensverlängerung sowohl zu verbieten als auch zu erlauben, was freilich dem Organspender gewöhnlich nicht bewusst ist.

Wer schon einmal einen Menschen gesehen hat, der für hirntot erklärt wurde, weiß, wie lebendig ein solcher Mensch wirken kann. Er wird beatmet, ist warm, sein Herz schlägt, und er kann spinale Reflexe zeigen. Für Eltern kann es deshalb psychisch sehr belastend sein, nach einem Unfall den eigenen Sohn für tot halten zu müssen, obwohl sie ihn nicht anders als lebendig wahrnehmen.

Eine weitere psychisch nicht selten sehr belastende Tatsache besteht darin, dass jemand, der auf ein Spenderorgan wartet, nicht nur über längere Zeit ständig abrufbar sein muss, sondern seine Hoffnung auf den Tod eines anderen setzt. Die Erwartung geht letztlich ja dahin, dass ein möglichst junger und gesunder Mensch mit dem passenden Organ stirbt. Einem feinen Gewissen kann diese Art von Erwartung durchaus Schwierigkeiten bereiten.

Namhafte Mediziner, Philosophen und Theologen vertreten die Auffassung, dass bei der Entnahme lebenswichtiger Organe ein Mensch getötet wird. Deshalb müsse die Thematik im Kontext des fünften Gebotes Gottes betrachtet werden, welches besagt, dass Gott allein der Herr über Leben und Tod ist, und dass es dem Menschen nicht erlaubt ist, darüber zu verfügen. Wer sich der Auffassung anschließt, dass bei einer Organspende getötet wird, kann für sich weder die Spende noch den Empfang eines lebenswichtigen Organs gutheißen. Als Organempfänger kommt man dann folgerichtig ebenfalls nicht infrage.

Wer der Werbung glaubt, dass nach einer Herz- oder Lebertransplantation ein ‚normales‘ Leben wieder möglich sei, ist vermutlich noch nie einem Transplantierten näher begegnet. Damit das fremde Organ nicht abgestoßen wird, ist es notwendig, bis zum Ende des Lebens das Immunsystem zu unterdrücken, wodurch man tagtäglich an den Eingriff erinnert wird.

Kommen wir schließlich auf die geistliche Bedeutung des Sterbens zu sprechen. Der Tod tritt dann ein, wenn die Seele sich vom Leib trennt. Da die Seele aber geistig ist, kann man diesen Augenblick empirisch nicht fassen. Als Priester stehe ich immer wieder am Sterbebett von Menschen. Eine tiefe Ehrfurcht möchte einen ergreifen, wenn der Augenblick kommt, da die Seele heimgeht. Unwillkürlich möchte man fragen: Wo bist du jetzt? Bist du noch da? Oder schaust du schon hinüber in die andere Welt? – Ja, wir glauben an ein ewiges Leben! Wir glauben aber auch, dass im Augenblick des Todes die Seele vor ihrem Richter steht und über ihr Leben Rechenschaft ablegt. Im Sterben entscheidet sich die Ewigkeit.

Geheimnisvoll bleibt die Innenseite des Heimgangs. Wenn möglich, ruft man einen Priester. Die priesterliche Vollmacht zur Spendung der heiligen Sakramente, insbesondere der sakramentalen Lossprechung, der Wegzehrung mit dem Leib des Herrn in der heiligen Kommunion und der Krankensalbung, vermag in diesem Augenblick nicht nur wirksam Trost zu spenden, sondern sie kann eine Seele retten und sie mit ihrem Gott versöhnen.

Nach christlicher Auffassung ist das Sterben des Menschen heilig, und wir behandeln den Sterbenden in der wahrhaft entscheidenden Stunde seines Lebens mit größter Ehrfurcht. Dabei sind wir lieber etwas zu behutsam als etwas zu plump.

Ob in einem Land eine Zustimmungs- oder eine wie auch immer geartete Widerspruchsregelung gilt, ist letztlich nicht entscheidend. Dennoch sind wir bestrebt, uns gegen jede weitere Verschlechterung zu wehren. Christen sollten über dieses Thema informiert sein. Wir sollten bereit sein, uns – gegen den Mainstream – klar und entschieden für das Leben und die Anerkennung der göttlichen Gebote einzusetzen!